(10.02.19)
Die Dürener Annakirmes machte in den letzten Jahren und Monaten durch einige klagewillige Schausteller Schlagzeilen. Zudem wurde das Thema durch manche Personen der politischen Dürener Opposition (CDU), durch einige Personen der Verwaltung, durch einige Schausteller sowie durch knallig dargestellte Zeitungsartikel in der Öffentlichkeit werbekräftig publiziert.
Die Spitze des Eisbergs wurde aktuell in der Dürener Zeitung erreicht. Der für das fahrende Volk zuständige Redakteur debattierte mit einer großen und tiefschwarzen Überschrift über angeblich 75 aktuelle Annakirmesklagen. Falsch! Richtig ist, dass bisher lediglich 10 Schausteller gegen die Stadt Düren klagten – in der Summe ergaben sich daraus über 70 Prozesse derselben Kläger. 10 auf „Platzierung“ klagende Kirmesleute, bei rund 1.000 (1,0 %!) Kirmesbewerbern, ist nach wie vor ein sehr geringer Prozentsatz. Der schreibende Kirmesfan, der für seine schwarzen Berichte (nicht nur beim Thema Annakirmes) bekannt sein dürfte, trieb mit sensationslustigen Zahlen und Fakten das Thema Annakirmes erneut und wiederholt hoch.
Auch Frau Christine Käuffer, die Rechtsdezernentin der Stadt Düren, wurde in dem Bericht mehrfach zitiert. Laut Frau Käuffer seien inzwischen fast 84.500 € an Anwalts- und Gerichtskosten für die Stadt Düren entstanden. Hier möchten wir kurz anmerken, dass man vielleicht die hohen Anwaltskosten der Düsseldorfer Kanzlei hätte einsparen können, wenn die o. g. und zuständige Rechtsdezernentin der Stadt Düren aus eigener Kraft die Interessen der Stadt Düren vertreten hätte – sie ist ja schließlich Volljuristin. Ebenso öffnete die für die schriftlichen Absagen zuständige Kirmesverwaltung allen klagewilligen Schaustellern die Tür, da sie nach den ersten Schaustellerklagen aus 2017 doch wieder die standarisierten und laienhaft formulierten Absagen verschickte. Die Angestellten der Stadt Düren hätten Fehler vermeiden müssen beziehungsweise aus ihren Fehler lernen sollen, leider wurden immer wieder die gleichen Fehler gemacht – zu Gunsten der Kläger, zu Gunsten der Ampel-Gegner und zu Gunsten der Dürener CDU.
Aber wer ist nun für die gesamte Sachlage rund um die Annakirmes verantwortlich? Eine politische Mehrheit eines Ausschusses, der in einer demokratischen Wahl Zu- oder Absagen ausspricht? Ein Vorsitzender Hubert Cremer, der ohne eine große politische Mehrheit in seinem Ausschuss machtlos wäre? Eigentlich sind ausschließlich diejenigen Schausteller, die nach einer Absage direkt einen Rechtsanwalt beauftragen (ihr gutes Recht – man kann in Deutschland immer und gegen alles klagen) und eine Absage nicht akzeptieren wollten, für die momentane Situation verantwortlich. Weder die Mehrheit der Ampel Plus Koalition, noch Hubert Cremer (FDP) als Vorsitzender des Ausschusses ist für die Kosten eines Düsseldorfer Anwaltes verantwortlich, bzw. haben diese dem Steuerzahler mit der neuen und attraktiven Gestaltung der Annakirmes Schaden zugefügt!
Just äußerste sich der stellvertretende Vorsitzende des Steuerausschusses Rainer Guthausen (CDU) zu der Gesamtsituation. Er sprach davon, dass der für die Kirmesstandplätze zuständige Steuerausschuss wieder zu einem „Geben und Nehmen“ zurückfinden solle. Die Dürener FDP möchte daran erinnern, dass das „Geben und Nehmen“ oder „Nehmen und Geben“ rund um die Annakirmes in der frühen Vergangenheit zu äußerst unangenehmen – jedoch absolut gerechtfertigten – Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Aachener Kriminalpolizei führten. Vor 2014 hatte nämlich die Dürener CDU 15 Jahre eine Mehrheit in dem Annakirmes-Wahlausschuss inne. Guthausens aktuellen Wunsch empfinden wir daher umso mehr als außerordentlich speziell, seine Aussage ist wiederholt schädlich für das gesamtpolitische Klima in Düren. Nachteilig ist auch die öffentlich in einer Ratssitzung ausgesprochene und dilettantische Aussage Guthausens (CDU), „er wolle künftig dem Steuerausschussvorsitzenden Hubert Cremer Steine in den Weg legen um ihm das Leben so schwer wie möglich zu machen“ (O-Ton).
Valentin Veithen, Fraktionsvorsitzender der Linken in Kreis und Stadt Düren, wollte es nun genau wissen und bat die Stadtverwaltung um eine Stellungnahme zum Thema „Annakirmes und Klagen“. Anbei einige interessante Daten und Fakten von Valentin Veithen (Mitglied des Vergabeausschusses) aus Sicht der Steuerausschuss-Mehrheit:
Die Verwaltung hat auf meine Anforderung hin eine Sachstandsmitteilung zu den Klagen zur Annakirmes 2017 und 2018 erstellt.
Diese Stellungnahme ist ein Zwischenbericht und keine abschließende Beurteilung. Die angeführte Kostenhöhe ist noch nicht um die Prozess Kostenerstattungen korrigiert.
Der Bericht führt 71 Verfahren an. Bei 9 bzw. 10 Klägern. Die Vielzahl der Verfahren ergibt sich aus den Folgeanträgen der Kläger nach Abschluss eines Verfahrens.
Wir wurden vom Gericht aufgefordert die Ablehnungsbegründungen transparenter und umfangreicher zu gestalten. Damit haben wir im 1. Verfahren verloren und mussten unsere Entscheidungen neu begründen. Dazu stellen wir fest, dass wir bei den Begründungen nicht anders verfahren sind wie in all den Jahren vorher. Ich habe in keinem Protokoll der vergangenen Jahre eine nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung oder Wahl eines Betriebs gefunden. Da niemand klagte, war das auch nicht erforderlich. Was war der Unterschied? Wir haben unter anderem „Stammbeschicker“ die zum Freundeskreis der Opposition zählen durch attraktivere Betriebe ersetzt und den Platz damit aufgewertet. Die „Stammbeschicker“ sind vor Gericht gezogen.
Keiner der Kläger hat sein Ziel erreicht und durch Gerichtsurteil einen Platz auf der Annakirmes erhalten. Wir wurden letztendlich in allen Punkten bestätigt. Einige Schausteller klagen noch auf Schadenersatz. Die Erfolgsaussichten dieser Klagen sind sehr gering. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Annakirmes. Es gibt nur einen Rechtsanspruch auf eine rechtlich nachvollziehbare Entscheidung. Die haben wir in den geforderten Nachbescheiden geliefert.
In einer Diskussion im Finanzausschuss lobte Herr Guthausen die Zusammenarbeit des Steuerausschuss in der Vergangenheit (CDU Mehrheit) und forderte uns auf wieder zu einem „geben und nehmen“ zurückzukehren. Wir stellen auf Grund der Aussage von Herrn Guthausen in der Sitzung des Finanzausschuss vom 06.02.2019 fest, dass die Koalition durch die Auswahl der Geschäfte für die Annakirmes ihr Ziel erreicht hat; nämlich das von Herrn Guthausen angeführte „Geben und Nehmen“ in der Vergangenheit durch das einzig maßgebende Kriterium der Attraktivität der Veranstaltung zu ersetzen.
Valentin Veithen
Fraktionsvorsitzender im Kreistag und Stadtrat Düren
Mitglied im Steuerausschuss